Die gerichtliche Trennung beendet das gemeinsame Leben der Eheleute durch ein Urteil. Das Verfahren einer gerichtlichen Trennung ähnelt demjenigen einer Scheidung. Im Gegensatz zu einer Scheidung beendet das Gerichtsurteil jedoch nicht die Ehe. Die Trennung erlaubt den Ehegatten nur, für eine nicht definierte Zeitdauer getrennt voneinander zu leben. Die eheliche Verbindung der Ehegatten zueinander bleibt.
Ebenso wie die Scheidung, ist die gerichtliche Trennung, ein vom Gesetz anerkannter Status. Das Instrument der gerichtlichen Trennung räumt den beiden Ehegatten eine Bedenkzeit ein, bevor sie sich für eine Scheidung entscheiden. Da eine gerichtliche Trennung eine Scheidung aber regelmässig nicht verhindern kann, wird das Instrument immer unwichtiger.
Nachfolgend werden zuerst die wichtigsten Unterschiede zwischen einer Scheidung und einer gerichtlichen Trennung dargelegt und anschliessend folgen die Gemeinsamkeiten.
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Bei einer Scheidung endet die Ehe. Das heisst, die überlebende Ehegattin bzw. der überlebende Ehegatte ist danach keine Erbin bzw. kein Erbe der verstorbenen Ehegattin bzw. des verstorbenen Ehegatten mehr. Sodann wird bei einer Scheidung die AHV-Rente der Eheleute hälftig geteilt und die Ex-Partner können sich wiederverheiraten.
Bei einer Trennung hingegen bleiben die Ehegatten weiterhin verheiratet. Aus diesem Grund besteht auch die Verpflichtung untereinander, sich besonders bei finanziellen Problemen, zu unterstützen und zu helfen. Verstirbt die Ehepartnerin oder der Ehepartner während der Dauer einer Trennung, bleibt das Erbrecht der überlebenden Ehegattin bzw. des überlebenden Ehegatten bestehen. Bei einer Trennung wird zudem im Rentenalter die AHV auch nicht hälftig geteilt und es besteht keine Möglichkeit der Parteien, sich wiederzuverheiraten.
Nach einer Scheidung besteht grundsätzlich keine gegenseitige Unterhaltspflicht der ehemaligen Ehegatten. Diese besteht nur, wenn einer der Ehepartner aufgrund der Scheidung nicht über das notwendige Kapital verfügt, um ein angemessenes Leben zu führen.
Ist bei einer gerichtlichen Trennung ein Ehegattenunterhalt geschuldet, ist der Betrag, welcher an den anderen Partner geschuldet ist, höher als bei einer Scheidung. Dies begründet sich damit, da Ehegatten, welche sich trennen, weiterhin verheiratet bleiben. Für die Dauer der Heirat besteht die Verpflichtung der Ehepartner, für das Aufrechterhalten des Lebensstandards, sich gegenseitig finanziell zu unterstützen.
Bei einer Scheidung wird der Güterstand aufgelöst. Bei einer Trennung findet hingegen grundsätzlich keine Güterstandsauflösung statt.
Für die Instrumente der Scheidung und der Trennung gibt es auch gemeinsame Bestimmungen. Für alles, was die Kinder tangiert, gelten die gleichen rechtlichen Regelungen. Dazu gehören Angelegenheiten der elterlichen Sorge, Fragen der Obhut, des Besuchsrechts, des Kindesunterhalts, etc.
Die Normen des Scheidungsrechts gelten auch bei der gerichtlichen Trennung, wenn es darum geht, die eheliche Wohnung aufzuteilen.