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Practice Group Verträge

Verträge sind in der heutigen Welt unabdingbar. Sei es im geschäftlichen oder im privaten Bereich, anhand von Verträgen sichern Parteien, welche eine gegenseitige Beziehung eingehen, sich rechtlich ab und legen Kondition fest, welche für beide Seiten annehmbar und vorteilhaft sind. Das Abschliessen eines Vertrages muss theoretisch nicht schriftlich erfolgen; in vielen Fällen genügt eine mündliche Abrede. Schriftliche Verträge kommen sodann beispielsweise zustande, wenn Arbeitsbeziehungen geschlossen werden, zwei Personen eine eheliche Verbindung eingehen oder eine Erbschaft determiniert wird. Auch die Allgemeinen Geschäftsbedingungen stellen einen Vertrag dar. Oftmals sind diese höchst komplex und bedürfen einer fachkundigen Interpretation durch einen Anwalt oder eine Anwältin für Vertragsrecht.

Die Vertragstreue (Pacta sunt servanda, «Verträge sind einzuhalten») ist der oberste Grundsatz des privaten und öffentlichen Vertragsrechts. Missverständnisse in der Formulierung des Vertrags können schnell teuer werden oder anderweitige Folgen haben, sollten Vertragspartner nicht in der Lage sein, die festgelegten Konditionen einzuhalten. Daher sollten Verträge zeitnah hinsichtlich formellen, inhaltlichen sowie rechtlichen Gesichtspunkten geprüft werden. Die ExpertInnen der Teichmann International (Schweiz) AG sind auf die effiziente und wirtschaftliche Prüfung Ihrer Verträge spezialisiert. Unsere AnwältInnen haben einen Blick für Details und gehen stets mit äusserster Sorgfalt an die Prüfung heran.

Bei der Ausarbeitung von Verträgen bietet die Teichmann International (Schweiz) AG als Anwaltskanzlei und Notariat einen ganzheitlichen, integrierten Ansatz. Somit erhalten Sie bei uns durch unsere Anwälte und Anwältinnen sowie Notare und Notarinnen eine kompetente und speditive Beratung aus einer Hand. Hierbei sind die von uns erzielten Ergebnisse stets sowohl sprachlich als auch sachlich von der höchsten Qualität, denn unsere Mitarbeitenden arbeiten aus Überzeugung heraus mit hoher Präzision und Sorgfalt.

Im Einklang mit der Gesetzgebung beraten wir sowohl Unternehmen als auch Privatpersonen bei Verhandlungen und Vertragsabschlüssen und erarbeiten Verträge für die verschiedensten Branchen – von Werk- und Arbeitsverträgen über Verträge für IT, Sportler, Sicherheit, Distribution und Kauf, Franchise, Miete, Leasing und mehr. Auch bei der Interpretation oder Anfechtung von Verträgen unterstützen wir KlientInnen mit allen verfügbaren rechtlichen Mitteln sowohl beratend als auch prozessierend. Hierbei profitieren unsere Klienten von unserer zielgerichteten Arbeitsweise und unserer langjährigen Erfahrung im Bereich des Vertragsrechts.