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Häusliche Gewalt im Fokus: Dringlichkeit und innovative Lösungen mit KI

Die Notwendigkeit von Massnahmen gegen häusliche Gewalt

Häusliche Gewalt stellt ein dringendes gesellschaftliches Problem dar, das zwingend Massnahmen zu seiner Verhinderung erfordert. Häusliche Gewalt ist kein normaler Familienstreit, sondern eine Form des Missbrauchs, bei dem ein Partner wiederholt Gewalt einsetzt, um seinen Partner in eine unterlegene Position zu drängen und systematisch einzuschüchtern. Betroffene leben ständig in Angst und werden abhängig von ihrem gewalttätigen Partner, weswegen sie sich kaum trennen können.

Die Situation in der Schweiz

Am 25. März 2024 veröffentlichte das Bundesamt für Statistik die Zahlen zu häuslicher Gewalt aus dem Jahr 2023. Es wurden fast 20'000 Straftaten im häuslichen Bereich erfasst, wobei diese Zahl seit 4 Jahren konstant hoch bleibt. Ausserdem haben Forschende der HSG und der ZHAW in einer Studie anhand Bevölkerungsbefragungen zum Erleben von Straftaten festgestellt, dass es eine hohe Dunkelziffer der nicht gemeldeten Fälle im häuslichen Bereich gibt. Die konstant hohe Zahl erfasster Fälle weisen auf ein ernstes Problem, dessen tatsächliche Ausmass durch die hohe Dunkelziffer noch grösser sein könnte. Dies weist auf das Erfordernis dringender Massnahmen zur Sensibilisierung und Unterstützung von Opfern wie auch der Prävention häuslicher Gewalt.

Schutz vor häuslicher Gewalt als Staatsaufgabe

Der Staat hat die internationale und nationale Pflicht, häusliche Gewalt zu bekämpfen und Betroffene zu schützen. Internationale Abkommen, wie das UNO-Übereinkommen zur Beseitigung von Diskriminierung und die Istanbul-Konvention, fordern von den unterzeichnenden Staaten (darunter auch die Schweiz), häusliche Gewalt als öffentliches Problem zu behandeln. In der Schweiz wurden relevante Straftaten, die typischerweise im Rahmen häuslicher Gewalt begangen werden, per 1. April 2004 auf die Offizialverfolgung ausgeweitet. Dies ermöglicht eine staatliche Verfolgung auch ohne Antrag des Opfers, wobei Betroffene jedoch das Verfahren für sechs Monate einstellen können. Der Schutz von Grundrechten und die Wahrung öffentlicher Sicherheit sind dabei von zentralem Interesse.

Die KI bereits im Einsatz: Der Chatbot Sophia

Vor dem Hintergrund der fortschreitenden Digitalisierung sowie rapiden Entwicklung der künstlichen Intelligenz könnten alsbald Maschinen eingesetzt werden, um Betroffene häuslicher Gewalt besser zu schützen. Ein Beispiel der KI, welches bereits im Umlauf ist, ist die sogenannte «Sophia». «Sophia» ist ein mit KI ausgestatteter Chatbot, welches Betroffenen von häuslicher Gewalt rund um die Uhr als anonyme und leicht zugängliche Plattform über Messenger-Dienste streng vertrauliche Hilfe anbietet. Mit «Sophia» haben Betroffene häuslicher Gewalt die Möglichkeit, ihre Situation im Detail zu schildern, frühzeitig Warnsignale zu erkennen und herauszufinden, wie sie Hilfe erhalten können. Der Chatbot stellt Kontakte zu Fachleuten und Hilfsorganisationen her, gibt Tipps zur Beweissicherung und bietet einen sicheren Ort zur Aufbewahrung von Beweismitteln für mögliche rechtliche Verfahren. «Sophia» fungiert wie eine beste Freundin für die Betroffenen und zielt darauf ab, ihre Position in einem künftigen Verfahren zu stärken.

Der Chatbot zeigt, dass die Möglichkeiten der Einsetzung von KI gegen häusliche Gewalt vielversprechend sind. Dies lässt uns mit Hoffnung auf eine optimale Massnahme in die Zukunft blicken.

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