Strafrechtliche Angelegenheiten verlangen nach einer kompetenten und effizienten Verteidigung. Im Strafverfahren besteht das Anrecht der beschuldigten Person, umgehend einen Anwalt beizuziehen, der sogenannte «Anwalt der ersten Stunde». Da eine strafrechtliche Verurteilung auf das Leben der Betroffenen langfristig negative Auswirkungen haben kann, ist für eine effektive und aktive Verteidigung, ein möglichst frühzeitiger Beizug des Strafverteidigers empfehlenswert. Neben Delikten gegen das Schweizer Strafgesetzbuch (StGB) verteidigen wir Sie unter anderem auch bei mutmasslichen Verstössen gegen das Strassenverkehrsgesetz, das Betäubungsmittelgesetz und das Ausländergesetz. Strafrechtliche Delikte können auch fahrlässig begangen werden, wobei die fahrlässige Begehung eines Delikts sehr schnell erfüllt sein kann und somit jede Person potentiell betroffen sein kann.
Wir verteidigen Sie vor Straf- und Gerichtsbehörden mit der Zielsetzung einer möglichst effektiven und effizienten Verteidigung.
Sollten Sie Opfer einer Straftat geworden sein, unterstützen wir Sie ebenfalls in der Wahrnehmung Ihrer Rechte. Anwaltliche Hilfe ist in einer solchen Situation besonders wichtig, da das Durchleben einer derartigen Tat sehr belastend sein kann und oft fachliche Beratung notwendig ist, um die eigenen Rechte im Verfahren wahrzunehmen.
Unser Rechtsanwalt Dr. Dr. Fabian Teichmann verfügt nicht zuletzt über eine weitreichende Expertise in den Bereichen des Wirtschaftsstrafrechts, insbesondere betreffend den Straftatbeständen der Geldwäscherei und der Korruption.