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Cross-Border Tax-Compliance in der Finanzdienstleistung

Im Artikel werden das rechtliche Umfeld sowie die Risiken hinsichtlich Cross-Border-Business im Steuerbereich für Banken erläutert. Des Weiteren behandelt der Artikel Kriterien für ein effektives Compliance-Programm im Finanzdienstleistungsgeschäft. Der Artikel wurde von Dr. iur. Dr. rer. pol. Fabian Teichmann in Zusammenarbeit mit Ly-Yu Dieu verfasst und 2021 in der Fachzeitschrift Jusletter veröffentlicht. Seit Juli 2014 ist der US-amerikanische Foreign Account Tax Compliance Act vom 18. März 2010 (FATCA) in Kraft, wonach Banken ausserhalb der Vereinigten Staaten Kontoinformationen von US-Kunden proaktiv an die US-Steuerbehörden zu übermitteln und gegebenenfalls eine FATCA-Quellensteuer abzuführen haben. Finanzinstitute sind gezwungen, FATCA anzuwenden, ansonsten droht der Ausschluss vom weltweit wichtigsten Finanzmarkt. Des Weiteren unterstehen die Banken dem automatischen Informationsaustausch, welcher unter der Leitung der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) eingeführt wurde. Seit 1. Januar 2017 werden in der Schweiz Bankdaten von Kunden, die in den Vertragsstaaten ihren steuerrechtlichen Wohnsitz haben, systematisch gesammelt. Eine Bank hat dabei die Steuerdomizile aller Kunden zu bestimmen und jährlich der Eidgenössischen Steuerverwaltung (ESTV) Informationen zu allen Kontoinhabern mitzuteilen, die ihr Steuerdomizil in einem meldepflichtigen Staat haben. Die ESTV leitet sodann die von den Banken erhaltenen Informationen an die Steuerbehörden des Steuerdomizils des Kunden weiter. Ende September 2019 hat die Schweiz insgesamt mit 75 Partnerstaaten erfolgreich Informationen über Finanzkonten ausgetauscht. Auch die Europäische Union hat beschlossen, Massnahmen im Sinne des Informationsaustausches zu ergreifen. Die europäische Amtshilferichtlinie DAC6 sieht eine Offenlegungspflicht für gewisse Steuerplanungsmodelle für grenzüberschreitend tätige Intermediäre mit Anknüpfungspunkten zur EU vor. Damit haben die Intermediäre ihre grenzüberschreitenden, steuerlichen Vereinbarungen hinsichtlich der Meldepflicht zu prüfen. Die Offenlegung von Steuerdaten der Bankkunden ist für die Banken von zentraler Bedeutung, um dem wachsenden Interesse an Steuerinformationen gerecht zu werden. Folglich braucht es ein internes Kontrollsystem (Tax Compliance). Die Tax Compliance besteht grundsätzlich in der Identifikation relevanter Steuerarten und den daraus abgeleiteten Steuerrisiken und Massnahmen. Wie wirksam Compliance-Massnahmen sind, hängt jedoch massgeblich von einer entsprechenden Werteorientierung der Unternehmensangehörigen ab. Dabei liegt die primäre Verantwortung für die Bildung und Entwicklung einer positiven Compliance-Kultur bei der Geschäftsleitung. In Bezug auf Tax Compliance können Massnahmen beispielsweise die regelmässige Kommunikation und Auseinandersetzung von steuerrelevanten Themen auf allen Ebenen des Unternehmens beinhalten.

Zum Autor: Fabian Teichmann ist Rechtsanwalt in der Schweiz und öffentlicher Notar in St. Gallen sowie niedergelassener Europäischer Rechtsanwalt in Liechtenstein.

Mehr zu diesem Thema finden Sie in Teichmann, F. & Dieu, L.Y. (2021). Cross-Border Tax-Compliance in der Finanzdienstleistung. Justletter, 26. April 2021.