Der Artikel behandelt verfassungsrechtliche Fragen in Hinblick auf Einreiseverbote zur Wahrung der inneren und äusseren Sicherheit. Der Artikel wurde von Dr. iur. Dr. rer. pol. Fabian Teichmann in Zusammenarbeit mit Dr. Madeleine Camprubi verfasst und im Januar 2022 in der Fachzeitschrift Sicherheit & Recht veröffentlicht. In der Schweiz besteht die Möglichkeit, Einreiseverbote für Ausländerinnen und Ausländer zu verhängen, auch wenn sie keine Verstösse gegen die öffentliche Sicherheit oder Ordnung begangen haben. Diese Massnahme dient dem Schutz der inneren oder äusseren Sicherheit der Schweiz gemäss dem Bundesgesetz über die Ausländerinnen und Ausländer und über die Integration (AIG), wobei es zu bedenken gilt, dass diese keine strafrechtliche Funktion aufweist. Zuständig für diese präventive Massnahme sind auf Bundesebene sowohl das Staatssekretariat für Migration (SEM) als auch das Bundesamt für Polizei (fedpol). Das SEM kann gemäss Artikel 67 AIG Einreiseverbote von bis zu fünf Jahren oder – in schwerwiegenden Fällen – länger verhängen, insbesondere wenn die betroffenen ausländischen Personen die öffentliche Sicherheit und Ordnung in der Schweiz oder im Ausland gefährden. Fedpol hat hingegen die Befugnis, Einreiseverbote von mehr als fünf Jahren oder sogar unbefristet auszusprechen, um die innere oder äussere Sicherheit der Schweiz zu gewährleisten. Das Bundesverwaltungsgericht hat festgestellt, dass der Gesetzgeber die Bundespolizei bei Einreiseverboten politischer Natur zur Wahrung der Sicherheit bevorzugt hat, da diese Behörde geeigneter ist, relevante Informationen zu bewerten und über einen direkten Zugang zu polizeilichen Daten verfügt. Im Jahr 2020 hat die Bundespolizei insgesamt 167 Einreiseverbote verhängt, wobei die meisten auf das Risiko von Terrorismus zurückzuführen sind. Die Anfechtungsraten dieser Verbote sind vergleichsweise niedrig, da nur diejenigen Personen, die einen völkerrechtlichen Anspruch auf richterliche Beurteilung haben, beschwerdefähig sind. Die Einreiseverbote müssen bestimmte rechtliche Anforderungen erfüllen, darunter das rechtliche Gehör, das Verhältnismässigkeitsprinzip, das Diskriminierungsverbot und das Gebot der Rechtsgleichheit. Diese verfassungsmässigen Garantien müssen auf einer vertretbaren Auslegung des Gesetzes beruhen, einem öffentlichen Interesse dienen, die geringstmögliche Massnahme zur Erfüllung des Zwecks darstellen und in Hinblick auf die Nachteile für die betroffene Person gerechtfertigt sein.
Der Autor des Artikels, Fabian Teichmann, ist Rechtsanwalt, öffentlicher Notar und Unternehmensberater. Er ist auch als Lehrbeauftragter an verschiedenen Universitäten tätig, wo er sich eingehend mit strafrechtlichen Themen beschäftigt.
Mehr zu diesem Thema finden Sie in Teichmann, F. & Camprubi, M. (2022). Einreiseverbote von fedpol zur Wahrung der inneren und äusseren Sicherheit – ein verfassungsrechtlicher Balanceakt. Sicherheit & Recht.