Der Artikel zeigt auf, inwiefern Geldwäscher durch den Erwerb von Immobilien inkriminierte Vermögenswerte in den legalen Wirtschaftskreislauf schleusen können. Der Artikel wurde von Dr. iur. Dr. rer. pol. Fabian Teichmann in Zusammenarbeit mit Marie-Christin Falker verfasst und 2021 in der Fachzeitschrift Geldwäsche & Recht veröffentlicht. Die Immobilienbranche ist für Geldwäscher ein beliebtes Ziel, was sich auch in den Kriminalstatistiken niederschlägt. Beispielsweise richtete sich im Mai 2019 das Augenmerk der Medien auf den Immobilienmarkt in British Columbia, Kanada, da bekannt wurde, dass dieser für die Geldwäsche von bis zu 6 Milliarden kanadischer Dollar genutzt wird. Dieses Phänomen betrifft jedoch nicht bloss Kanada, sondern auch viele andere Staaten aus folgenden Gründen. Immobilien eignen sich im Rahmen der Geldwäscherei für alle der drei Phasen: Platzierung, Verschleierung und Integration. Des Weiteren bieten Immobilien gegenüber anderen Geldwäschereimethoden den entscheidenden Vorteil, dass diese nicht entwendet werden können, was beim Handel mit Gold, Schmuck, Kunst oder Antiquitäten stets ein Risikofaktor darstellt. Da im Immobiliensektor Barzahlungen äusserst beliebt sind, eignen sich Immobilien auch ausgezeichnet für die Platzierung inkriminierter Vermögenswerte. Beim Kauf einer Immobilie sind sämtliche Parteien an einer Barzahlung interessiert, denn der ahnungslose Verkäufer kann durch das Entgegennehmen von Bargeld die Gewinnsteuer niedrig halten. In diesem Zusammenhang vereinbaren Verkäufer und Geldwäscher im Rahmen der öffentlichen Beurkundung einen bewusst tiefen Preis und gleichen die Differenz zum tatsächlichen Preis durch eine Barzahlung aus. Mit einer ähnlichen Vorgehensweise erstehen Geldwäscher auch sanierungsbedürftige Immobilien und lassen diese nach dem Kauf aufwändig sanieren, bezahlen jedoch nur einen Teil der in Rechnung gestellten Arbeiten. Der Rest wird bar vergütet. Auch besteht bei sämtlichen Beteiligten ein Interesse, in dieser Form vorzugehen, denn die Bauarbeiter lassen sich einen Teil in bar auszahlen, der dadurch dem Fiskus entgeht. Die Verschleierungsphase erfolgt, indem die Immobilie nach der Sanierung gewinnbringend veräussert wird. Alternativ zur Veräusserung kann die Immobilie vermietet werden oder eine Vermietung an einen Strohmann fingiert werden, um noch weitere inkriminierte Vermögenswerte zu platzieren. Die Gefahr bei dieser Methode besteht darin, dass im Rahmen der öffentlichen Beglaubigung Notare und Anwälte zugegen sind, die Verdacht schöpfen könnten. Zudem ist eine Zusammenarbeit mit Immobilienmakler risikobehaftet, da diese den tatsächlichen Preis einer Immobilie einschätzen können.
Zum Autor: Fabian Teichmann ist Rechtsanwalt in der Schweiz und Notar in St. Gallen. Er leitet Beratungsgesellschaften in Dubai, Liechtenstein und England. Zudem ist er Lehrbeauftragter an verschiedenen Universitäten im In- und Ausland.
Mehr zu diesem Thema finden Sie in Teichmann, F. & Falker, M.C. (2021). Geldwäsche in der Immobilienbranche. Geldwäsche & Recht, 02/2021, 69-72.