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Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung im Antiquitätenhandel

Unsere Rechtsanwälte in Frauenfeld, Zürich und St. Gallen sind laufend wirtschaftsstrafrechtlichen sowie strafrechtlichen Themen konfrontiert. Der vorliegende Beitrag befasst sich mit dem Thema der Geldwäsche sowie Terrorismusfinanzierung im Antiquitätenhandel. Veröffentlicht wurde der Beitrag in der Zeitschrift ZWF und geschrieben wurde er von Dr. Dr. Fabian Teichmann, Rechtsanwalt in St. Gallen, sowie von Alica Köb, ehemalige Juristin bei Teichmann International (Schweiz) AG.

In Europa stellt der Antiquitätenhandel einen Schwerpunkt der Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung dar. In diesem Markt fehlt bereits die Transparenz, die Transaktion enormer Geldsummen in dieser Branche ist ein besonderer Vorteil für Kriminelle. Auf internationaler Stufe wird gegen Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung gekämpft, jedoch hält die Existenz beider Phänomene an. Grund dafür ist, dass sich Straftäter nicht nur in der Finanzbranche tätig sind, sondern auch in anderen Branchen wie dem Antiquitätenhandel. Die Literatur befasste sich grundsätzlich mit Organisationen, die sich grundsätzlich nur mit Präventionsmassnahmen gegen Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung auseinandersetzen, namentlich mit der Financial Action Task Force (FATF). In der Lehre wurde relativ wenig über den Bereich des Antiquitätenhandels und seiner potenziellen Verbindung zu den genannten Straftaten berichtet.

Die Schwierigkeit des Antiquitätenhandels liegt darin, dass es kaum speziellen rechtlichen Regelungen unterliegt und die Bestimmungen der Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung nicht anwendbar sind. Dieses Problem wird deutlich, da Antiquitätenhändler nicht verpflichtet sind, die Identität ihres Geschäftspartners bekannt zu geben. Es kommt hinzu, dass antike (Kunst-)Objekte zu hohen Geldbeträgen verkauft werden können, ohne dass Verdacht geschöpft wird. Ausserdem ist es unmöglich, den tatsächlichen Wert einer Antiquität objektiv festzustellen.

Bevor Kriminelle in einem Markt handeln, muss er sich eine gewisse Expertise aneignen. Dazu könnte er sich auch Experten hinzuziehen, wenn er sich diese nicht selbst aneignen möchte. Dies kann jedoch riskant sein, da sich Kriminelle somit Zeugen schaffen, die über deren Vorgehen Bescheid wissen. Im Idealfall führen Täter ein eigenes Unternehmen, das Antiquitätenhandel betreib und hohe Barumsätze ausweist. Wird mit gefälschten Objekten gehandelt, so ist das Entdeckungsrisiko besonders hoch. Dieses kann jedoch wiederum vermindert werden, wenn vermehrt mit unbekannten Werken gehandelt wird. Gerne können Sie unsere Rechtsanwälte in Zürich, St. Gallen und Frauenfeld bei weiteren Fragen oder Anliegen gerne kontaktieren.

Zum Autor: Fabian Teichmann ist Rechtsanwalt sowie Notar in der Schweiz. Er ist des Weiteren Lehrbeauftragter an verschiedenen Universitäten im In- und Ausland.

Mehr zu diesem Thema finden Sie in Teichmann, F. & Koeb, A. (2018). Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung im Antiquitätenhandel – Wie Straftäter in Europa im Deckmantel des Antiquitätenhandels Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung betreiben. ZWF, 217–220.