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Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung im Diamantenhandel

Der vorliegende Beitrag behandelt das Thema Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung im Diamantenhandel. Er wurde in der Zeitschrift Compliance Berater veröffentlicht und von Dr. Dr. Fabian Teichmann, Rechtsanwalt in St. Gallen, sowie von Elena Park, ehemalige Juristin bei Teichmann International (Schweiz) AG, geschrieben. Unsere Rechtsanwälte in Zürich, Frauenfeld und St. Gallen sind des Öfteren wirtschaftsstrafrechtlichen Themen konfrontiert und üben ihre Expertise täglich darin aus.

Diamanten stehen für Perfektion und Liebe. Jedoch stehen sie auch für Ausbeutung, Kriegsfinanzierung und Geldwäsche. Unternehmen, welche mit Diamanten handeln und ihre Haupttätigkeit in afrikanischen Ländern ist, werden häufig aufgrund des organisierten Schmuggels und der Problematik mit Konfliktdiamanten als schwierig erachtet. Diamanten zeigen sich wegen der intransparenten Preisgestaltung, der hohen Liquidität sowie der gewährten Anonymität als gut geeignet zur Geldwäscherei als auch zur Terrorismusfinanzierung.

Seit den 1990er-Jahren gilt der Diamantenhandel als sehr begehrenswerter Rahmen für Geldwäscher. Rund 10 Jahre später wurde publik, dass die Al-Qaida sich jahrelang mit dem Schmuggel wertvoller Diamanten finanziert hat. Mit Zertifikaten des Jewellery Council (RJC) oder des Kimberly-Process (KP) versucht die Edelmetall Branche ihr angeschlagenes Image aufzubessern. Die Herkunft von Rohdiamanten kann nämlich nur nach aufwendigen mineralischen Analysen nachvollzogen werden. Im Unterschied zu Goldbarren oder Schmuck gibt es keine Seriennummer, die sie als intransparentes Gut brandmarken würden. Durch das Inkrafttreten der vierten EU-Geldwäsche-Richtlinie wurden die Händler hochwertiger Güter in Deutschland und Österreich verpflichtet, hinsichtlich der Geldwäscherei und der Terrorismusfinanzierung zu einheitlichen EU-Mindeststandards verpflichtet. Diese Richtlinie ruft besonders ins Bewusstsein, dass der Diamantenhandels sehr begehrt ist bezüglich Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung.

Geschickte Kriminelle waschen ihre Gelder überraschenderweise sehr simpel. Meistens werden die Steine in einem Aktenkoffer oder in der Hosentasche importiert. Zur Aufbewahrung der wertvollen Diamanten bieten sich für diese Zollfreilager an. Ursprungszertifikate, wie Kimberly Zertifikate, werden erst danach erworben. Ausserdem erlaubt der Schliff der Diamanten geschickten Kriminellen, eine intransparente Preisbildung mit einem hohen Preisaufschlag zu rechtfertigen. Ein grösserer Schliff kann einen Wert des Diamanten sehr schnell nach oben treiben. In diesen Verschleierungs- sowie Integrationsprozessen werden häufig juristische Personen miteinbezogen.

Ein offizieller Erwerb von Diamanten hat den Vorteil, dass keine illegale Einfuhr nötig ist und sie können vielmehr die Diamantsteine legal importieren. Zollfreilager bieten somit eine verhältnismässig gute Sicherung an und lästige Zollformalitäten können so umgangen werden. Bei weiteren Anliegen können Sie gerne unsere Rechtsanwälte in Frauenfeld, St. Gallen und Zürich kontaktieren.

Zum Autor: Fabian Teichmann ist Rechtsanwalt sowie Notar in St. Gallen. Ausserdem ist er Lehrbeauftragter an verschiedenen Universitäten im In- und Ausland.

Mehr zu diesem Thema finden Sie in Teichmann, F. & Park, E. (2018). Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung im Diamantenhandel. Compliance Berater, 183–185.

Der vorliegende Beitrag dient ausschliesslich Aufklärungs- und Präventionszwecken. Die Ausführungen basieren auf empirischen Untersuchungen, welche im Buch „Methoden der Geldwäscherei“ zusammengefasst wurden. Wir weisen darauf hin, dass Geldwäscherei strafbar ist.