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Liechtenstein – Das TVTG und Risiken der Blockchain-Technologie

Unsere Rechtsanwälte in Zürich, St. Gallen und Frauenfeld sind häufig Themen wie diesen konfrontiert. Der vorliegende Beitrag befasst sich mit dem TVTG und dessen Risiken der Blockchain-Technologie in Liechtenstein. Veröffentlicht wurde der Artikel in der Zeitschrift InTer und geschrieben wurde er von Dr. Dr. Fabian Teichmann, Rechtsanwalt in St. Gallen, sowie von Marie-Christin Falker, wissenschaftliche Mitarbeiterin bei Teichmann International (Schweiz) AG.

Am 1.1.2020 trat das liechtensteinische Token- und VT-Dienstleister-Gesetz (TVTG) als weltweit erstes umfassendes Blockchain-Gesetz in Kraft. Aufgrund der wachsenden Bedeutung von Blockchain werden Juristen zunehmend mit verbundenen Rechtsfragen konfrontiert sein. Wegen seiner Reichhaltigkeit könnte dieses Gesetz als Benchmark für internationale Gesetzgebungen genutzt werden.

In den letzten zwei Jahren hat sich das Phänomen Blockchain rasant weiterentwickelt. So schnell, dass dies auch eine wichtige Rolle für Juristen spielte. Es besteht nämlich für viele immer noch eine Grauzone im Bereich des Blockchains, da die gesetzlichen Rahmenbedingungen doch nicht ganz klar sind und international stark variieren, zumindest im Hinblick auf Kryptowährungen. Die liechtensteinische Regierung empfand die Regulierung der Blockchain-Technologie als dringend und verabschiedete im Oktober 2019 das TVTG. Mit diesem Gesetz wurden auch einige Abänderungen anderer Gesetze wie des Finanzmarktaufsichtsgesetzes (FMAG) in Kraft getreten.

Es soll zunächst geklärt werden, worum es sich bei VT-Systemen handelt. Die liechtensteinische Regierung hat diesen abstrakten Begriff zur Umschreibung von auf Blockchain-Technologie basierenden Anwendungen. Der abgekürzte Begriff bedeutet «auf vertrauenswürdigen Technologien beruhende Transaktionssysteme.» Im Hintergrund bleibt, dass das TVTG auch mit einer raschen Entwicklung der Technologie nicht an Bedeutung verlieren und alle relevanten Anwendungsbereiche abdecken soll.

Transaktionen über die Blockchain finden «Peer-to-Peer» statt, also von Nutzer zu Nutzer ohne Involvierung eines Intermediären. Dies spart Kosten und Zeit ein. Nutzer bekommen zur Identifizierung einen öffentlichen Schlüssel zugewiesen, aus dem die öffentliche Adresse, eine Art Nutzername, generiert wird. An diese Adresse können andere Nutzer Token senden. Token bilden ein Recht und können als Wertmarke gesehen werden. Zusammenhängend mit Kryptowährungen spricht man von Zahlungstoken oder Coins. Nutzer, die einen Token senden, signieren Transaktionen mit einem privaten Schlüssel. Dieser dient auch dazu, auf seine eigenen Token zurückgreifen zu können.

Da die Nutzer selbst aus finanziellen oder zeitlichen Gründen nötige Sicherheitsvorkehrungen nehmen kann, bringt diese Übertragung Risiken mit sich. Die Weitergabe von Token oder VT-Schlüssel selbst können an sich schon riskant sein. Man geht von Gefahren des Betrugs, Missbrauchs oder des Verlustes mit der Verwahrungsdelegation einher. Bei weiteren Anliegen können Sie sich gerne an unsere Rechtsanwälte in St. Gallen, Frauenfeld und Zürich wenden.

Zum Autor: Fabian Teichmann ist Rechtsanwalt und Notar in St. Gallen sowie niedergelassener Europäischer Rechtsanwalt in Liechtenstein. Des Weiteren leitet er Beratungsgesellschaften in Dubai, Liechtenstein und England.

Mehr zu diesem Thema finden Sie in Teichmann, F. & Falker, M.C. (2020). Liechtenstein – Das TVTG und Risiken der Blockchain-Technologie. InTer, 2, 62–65.