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Money Laundering through Exchange Offices

Der Artikel befasst sich mit der Eignung von Wechselstuben für Geldwäschereiaktivitäten sowie den diesbezüglichen Risiken. Der Artikel wurde von Dr. iur. Dr. rer. pol. Fabian Teichmann in Zusammenarbeit mit Marie-Christin Falker verfasst und im Journal of Money Laundering Control 2020 veröffentlicht. Wechselstuben bieten den Geldwäschern mehrere Vorteile. Es liegt auf der Hand, dass Wechselstuben äusserst bargeldintensiv sind. Dies ermöglicht es, inkriminierte Vermögenswerte einfach zu platzieren und in den legalen Wirtschaftskreislauf zu schleusen. Des Weiteren können Geldwäscher nicht bloss durch den Kauf fremder Währungen Geld platzieren, sondern auch durch hohe Wechselkurse und Zollgebühren. Wechselstuben müssen kaum Identitätskontrollen durchführen und sind von den üblichen Sorgfaltspflichten in der Finanzbranche befreit, unter der Bedingung, dass die Beträge die gesetzlichen Mindestwerte nicht überschreiten. Folglich ist es Wechselstuben möglich, den Anwendungsbereich des Geldwäschereigesetzes zu umgehen, indem diese bloss kleine Beträge waschen. Sind Geldwäscher gewillt, eine eigene Wechselstube zu eröffnen, sollte darauf geachtet werden, dass sich diese an einem Ort befindet, den zahlungskräftige, ausländische Personen frequentieren. Um den Schein zu wahren, ist es angebracht, mithilfe von Strohleuten, konstant Geld zu wechseln und dabei stets Gebühren zu erheben. Solange die Strohleute eine plausible Geschichte erzählen, wonach sie als vermögende, russische oder arabischstämmige Touristen in Zürich, Genf oder dem Tessin auf Einkaufstour sind, besteht kaum Gefahr, dass diese Vorgehensweise aufgedeckt wird. Jedoch gilt es zu bedenken, dass hohe Beträge sehr schnell verdächtig wirken, da keine plausiblen Gründe vorgebracht werden können. Eine Person würde sich in diesem Fall viel eher an eine Bank wenden, anstatt eine Wechselstube mit einem unvorteilhaften Wechselkurs aufzusuchen. Der grösste Nachteil von Wechselstuben besteht darin, dass sie seit geraumer Zeit für Geldwäschereizwecke eingesetzt wurden, weswegen ihnen generell eine erhöhte Skepsis entgegengebracht wird. Zudem birgt der Transport von Devisen Gefahren, da Geldwäscher in verschiedenen Ländern Zollbeamten begegnen, die hellhörig werden könnten.

Zum Autor: Fabian Teichmann ist im Anwaltsregister und im Register der Notare des Kantons St. Gallen eingetragen. Als Anwalt ist er an den Standorten in St. Gallen und Zürich vorwiegend in den Bereichen Gesellschafts-, Handels-, Arbeits-, Verwaltungs- und Strafrecht tätig.

Mehr zu diesem Thema finden Sie in Teichmann, F. & Falker, M.C. (2020). Money Laundering through Exchange Offices. Journal of Money Laundering Control, 2020. https://doi.org/10.1108/JMLC-07-2019-0059.

Der vorliegende Beitrag dient ausschliesslich Aufklärungs- und Präventionszwecken. Die Ausführungen basieren auf empirischen Untersuchungen, welche im Buch „Methoden der Geldwäscherei“ zusammengefasst wurden. Wir weisen darauf hin, dass Geldwäscherei strafbar ist.