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Terrorismusfinanzierung – Die Bedeutung von Kryptowährungen

Unsere Rechtsanwälte in Zürich, St. Gallen und Frauenfeld üben Ihre Expertise im Strafrecht täglich aus. Der vorliegende Beitrag behandelt das Thema Terrorismusfinanzierung bezugnehmend auf die Bedeutung von Kryptowährungen. Geschrieben wurde der Beitrag von Dr. Dr. Fabian Teichmann, Rechtsanwalt in der Schweiz.

Kryptowährungen erleichtern unter anderem die Terrorismusfinanzierung. Dieser Beitrag beschäftigt sich mit der Frage, wie geschickte Täter mithilfe von Kryptowährungen Terrorismus finanzieren. Kryptowährungen sind Parallelwährungen, die in gängige Währungen umgetauscht werden können. Ein Vorteil der Kryptowährungen ist, dass sie keiner Aufsicht untersteht, womit sie grundsätzlich besser geeignet sind als staatlich ausgegebene Währungen. Der Transfer der Kryptowährungen obliegt in der Regel Onlineplattformen oder Tauschbörsen. Berührungspunkte mit Finanzdienstleistern, was zu Abklärungen führen könnte, lässt sich vermeiden. Weiter stellen Kryptowährungen eine valide Alternative zu Überweisungen dar.

Transferkosten von Kryptowährungen sind zwar niedrig, bringen jedoch ein gewisses Risiko mit sich. Aufgrund ihrer mangelnden Regulierung sind sie mit einer hohen Volatilität verbunden, was bedeutet, dass man zwar von niedrigen Transportrisiken, aber von einem signifikanten Verlustrisiko infolge von Kursschwankungen ausgehen kann. Des Weiteren sind Kryptowährungen von einer hohen Anonymität ausgeprägt. Bei Einkäufen im Darknet sind beispielsweise Kryptowährungen sehr gut geeignet. Waffen und Sprengstoff können im Darknet erworben und mit Kryptowährungen bezahlt werden. In diesen Kreisen sind Kryptowährungen gängige Zahlungsmittel.

Geschickte Terrorismusfinanzierer agieren sehr unauffällig und meiden ungewöhnliche Handlungen. Als erster Schritt müssen die technischen Voraussetzungen, wie Rechenkapazitäten und ein Wallet, was eine Geldbörse für die entsprechende Kryptowährung ist, geschaffen werden. Geschickte Terrorismusfinanzierer arbeiten in der Regel ständig mit wechselnden, preiswerten Notebooks und öffentlich zugänglichen WLAN-Netzwerken. Geschickterweise erwirbt der Terrorismusfinanzierer die Notebooks mit Bargeld, damit seine Kreditkartendaten nicht nachverfolgt werden können. Die Akquise von Kryptowährungen erfolgt idealerweise mit Bargeld oder Sachwerten unter Verwendung von sogenannten lokalen Verzeichnissen, welche es ermöglichen, Tauschpartner zu finden. Danach können Kryptowährungen als Anlagemöglichkeit oder als Zahlungsmittel im Darknet, beispielsweise zum Erwerb von Sprengstoff und Waffen eingesetzt werden. Diese Gelder können auch als Zahlungsmethode für Lösegelder verwendet werden. Bei Anliegen oder weiteren Fragen können unsere Rechtsanwälte in St. Gallen, Frauenfeld und Zürich gerne beraten.

Zum Autor: Fabian Teichmann ist Rechtsanwalt in der Schweiz sowie Notar in St. Gallen. Weiter ist er als Lehrbeauftragter an Universitäten im In- und Ausland tätig.

Mehr zu diesem Thema finden Sie in Teichmann, F. (2018). Terrorismusfinanzierung – Die Bedeutung von Kryptowährungen. Kriminalistik, 1, 30–33.