Das Handelsrecht ist ein Teil des Zivilrechts. Insbesondere ist es die Summe der Normen, welche den kaufmännischen Geschäftsverkehr von Unternehmen reguliert und Regeln für die Organisation und Tätigkeit derselben normiert. Auch die Bestimmungen über das Handelsregister, die kaufmännische Buchführung und das Wertpapierrecht zählen zu den Vorschriften des Handelsrechts. Zum Handelsrecht gehören das Gesellschaftsrecht, das Fusionsrecht, das Firmenrecht, das Rechnungslegungsrecht, das Kapitalmarktrecht, das Wertpapierrecht, das Handelsregisterrecht sowie Bestimmungen zu kaufmännischen Stellvertretungen. In der Praxis werden auch das Versicherungsrecht und das Immaterialgüterrecht meist zum Handelsrecht gezählt.
Das Handelsrecht ist in den unterschiedlichsten Situationen von Relevanz – bei Fusionen, Verkäufen, im Alltagsgeschäft und bei neuen Projekten. Daher ist es für Unternehmen jeder Grösse essenziell, die Beratungen kompetenter JuristInnen in Anspruch zu nehmen.
Das Team unserer Anwaltskanzlei verfügt über eine hervorragende, interdisziplinäre Ausbildung in den Bereichen Rechts- und Wirtschaftswissenschaften. Unser Inhaber, Rechtsanwalt Dr. Dr. Fabian Teichmann, LL.M. verfügt unter anderem über Abschlüsse in Wirtschaftswissenschaften, Rechnungswesen und Finanzen sowie General Management. Unsere weitreichende Expertise ermöglicht es uns, KlientInnen in allen handelsrechtlichen Angelegenheiten massgeschneiderte Beratungen zu bieten und die jeweilige Strategie auf ihre individuellen Bedürfnisse anzupassen. Hierbei stehen neben rechtlichen stets auch wirtschaftliche Aspekte im Zentrum der Beratung.
Wir beraten und vertreten KlientInnen in sämtlichen unternehmerischen Belangen. Hierzu zählen unter anderem Unternehmensgründungen oder -restrukturierungen, der Entwurf und die Verhandlung komplexer Verträge, Corporate Governance-Fragen oder auch Konflikte im Aktionariat. Auch in sämtlichen Projekten bieten wir Ihnen unsere juristische Expertise. Gern bereiten wir Dokumentationen für den Verwaltungsrat sowie Generalversammlungen vor, nehmen Eintragungen im Handelsregister vor oder aktualisieren diese, stellen Aktienzertifikate aus oder annullieren diese und verwalten Aktienregister sowie Register der wirtschaftlich Berechtigten.
Unter anderem beraten und vertreten wir schweizerische sowie internationale, in der Schweiz tätige Unternehmen, Stiftungen und Verbände in allen handelsrechtlichen Angelegenheiten. Auch gesellschaftsrechtliche und vertragsrechtliche Aspekte spielen hierbei häufig eine Rolle. Gern beraten wir Sie auch hierbei. Unser Leistungsangebot im Vertragsrecht umfasst unter anderem Kauf-, Liefer-, Vertriebs-, Herstellungs- und Werkverträge sowie Miete, Joint Ventures, Entwicklungskooperationen und mehr. Darüber hinaus beantworten wir Ihnen sämtliche steuerlichen Fragen. Diese umfassende Betreuung wird durch die Dienstleistungen unseres hauseigenen Notariats abgerundet.