Das Planungsrecht reguliert Aspekte des Baurechts, der Ortsplanung, der Raumplanung, der Nutzungs- und Gestaltungsplanung sowie der Interessenvertretung von Bauherrschaften und dem Gemeinwesen. Demnach ist das Planungsrecht äusserst vielfältig und umfasst verschiedene rechtliche Aspekte, welche es unbedingt zu beachten gilt.
Insbesondere das schweizerische Baurecht ist für seine hohe Komplexität bekannt, denn es ist primär auf kantonaler Ebene geregelt. Aufgrund dessen ist es wichtig, in sämtlichen planungsrechtlichen Angelegenheiten frühzeitig eine kompetente Rechtsberatung einzuholen, im Rahmen welcher allfällige Fragen beantwortet und das weitere Vorgehen geplant werden.
Projekte im Bereich des Planungsrechts vereinen häufig öffentliche und private Interessen und betreffen eine Vielzahl von Personen – die Mitarbeitenden der beteiligten Unternehmen, die jeweilige Stadtverwaltung, AnwohnerInnen und mehr. Ausserdem können diese Projekte auch einen internationalen Bezug haben, wodurch sämtliche rechtlichen Aspekte weiterhin verkompliziert werden. In diesen Fällen ist es wichtig, dass die gesetzlichen Regulierungen in allen beteiligten Jurisdiktionen geachtet und befolgt werden. Für die involvierten AnwältInnen macht es hierbei häufig Sinn, sich mit KollegInnen in den anderen Jurisdiktionen abzustimmen. Die KlientInnen unserer Anwaltskanzlei profitieren in diesen Fällen von unserer internationalen Vernetzung und unseren zahlreichen Kontakten zu RechtsexpertInnen in aller Welt.
Internationale wie auch nationale planungsrechtliche Projekte sind häufig nicht nur zeit- sondern auch kostenintensiv. Gern beraten wir Sie zur Planung, Umsetzung und Finanzierung von komplexen Projekten im Rahmen des Planungsrechts. Hierbei profitieren Sie von unserem multinationalen Hintergrund sowie unserer interdisziplinären Ausrichtung und Ausbildung. Unser Inhaber, Rechtsanwalt Dr. Dr. Fabian Teichmann, LL.M. verfügt unter anderem über Abschlüsse in Rechnungswesen und Finanzen, General Management und Wirtschaftswissenschaften. Auch der Grossteil unserer Mitarbeitenden hat eine fundierte wirtschaftliche Ausbildung genossen. Daher sind wir bestens darauf vorbereitet, KlientInnen in allen Aspekten der Finanzierung, Besteuerung und mehr zu beraten.
Gern beraten unsere erfahrenen AnwältInnen Sie ausserdem hinsichtlich erforderlicher Bewilligungen, unterstützen Sie in der Ausarbeitung und Verhandlung von Verträgen und entwickeln eine Strategie für Projekte, welche alle relevanten Regulierungen berücksichtigt. Wir beraten öffentliche Institutionen wie auch private Investoren, Gesellschaften und Unternehmen in allen planungsrechtlichen Angelegenheiten. Hierbei gehen wir stets lösungsorientiert sowie effizient vor und berücksichtigen auch wirtschaftliche Aspekte. In strittigen Fällen vertreten wir KlientInnen vor allen schweizerischen Gerichten und Behörden, sollte eine einvernehmliche Lösung nicht zielführend sein.