Das Umweltrecht reguliert unter anderem den Lärmschutz, Gewässerschutz, Immissionsschutz, Altlasten, die Störfallverordnung sowie Umweltverträglichkeitsprüfungen. Somit ist das Umweltrecht äusserst vielschichtig. Sein Regelungsinstrumentarium beinhaltet marktwirtschaftliche Instrumente, abgaberechtliche Regelungen, die Koordination der Verfahrenswege sowie verschiedene Bestimmungen zum Schutz von Mensch und Umwelt.
Insbesondere in Zusammenhang mit der Klimakrise gewinnen Problematiken in Zusammenhang mit dem Umweltrecht zunehmend an Bedeutung. Unternehmen in sämtlichen Branchen sehen sich vermehrt mit Druck durch Politik und Öffentlichkeit konfrontiert. MarktteilnehmerInnen in der Finanzbranche werden beispielsweise immer wieder angehalten, nachhaltig zu investieren. In diesem Kontext ist insbesondere die Corporate Social Responsibility, also die Unternehmensverantwortung relevant. Neben verbindlichen Regulierungen existieren in diesem Bereich einige Soft Laws, zu deren Einhaltung Unternehmen sich auf freiwilliger Basis verpflichten können.
Unsere Kanzlei blickt auf eine lange Tradition in der Beratung von Unternehmen aller Art zurück. Wir sind auf die Ausarbeitung von Corporate Governance und Compliance-Programmen sowie internen Kontrollmechanismen spezialisiert. Insbesondere beraten und unterstützen wir Unternehmen in der Ausarbeitung und Implementierung derartiger Programme zur Einhaltung gesetzlicher Vorgaben und Regulierungen.
Wir bieten Unternehmen umfassende Rechtsberatungen in allen umweltrechtlichen Angelegenheiten, unter anderem betreffend Regulierungen und Fragen in Zusammenhang mit der Bebauung. Unsere Expertise umfasst weiterhin Immobilientransaktionen, Umweltsanierungen und Kostendeckung, die Vertretung in umweltrechtlichen Rechtsstreits, die Beratung von umweltsensiblen Unternehmen und mehr. Da der Umweltschutz uns sehr am Herzen liegt, gehen wir hierbei selbstverständlich mit grösster Sorgfalt vor.
Darüber hinaus beraten und vertreten wir selbstverständlich auch Private in allen umweltrechtlichen Angelegenheiten, beispielsweise zu Fragen des Lärmschutzes oder des Immissionsschutzes sowie zu Bauprojekten. In sämtlichen strittigen Fällen streben wir zunächst einvernehmliche Lösungen an. Sollte eine aussergerichtliche Einigung der Parteien bedauerlicherweise ausser Reichweite liegen, vertreten wir Sie zuverlässig vor allen schweizerischen Gerichten und Behörden. Hierbei nutzen wir alle zur Verfügung stehenden rechtlichen Mittel vollumfänglich aus, um das beste Interesse unserer KlientInnen durchzusetzen. Auch wirtschaftliche Gesichtspunkte stehen hierbei stets im Zentrum unserer Betreuung.