Zürich ist der Finanzplatz der Schweiz schlechthin und auch aus der globalen Perspektive ein zentraler Finanzplatz. Es versteht sich von selbst, dass das schweizerische Bankenrecht insofern von grosser Bedeutung ist. Das Bankenrecht verfolg einen regulatorischen Zweck, indem es das Bankwesen in seinen verschiedenen Facetten reguliert. In den Regelungsbereich des Bankenrechts fallen die einzelnen Bankgeschäfte sowie das Kreditgewerbe. In den Geltungsbereich des Bankengesetzes (BankG) fallen gemäss Art. 1 Abs. 1 BankG Banken, Privatbankiers sowie Sparkassen, die für ihre Geschäftstätigkeit einer Bewilligung der FINMA benötigen (Art. 3 Abs. 1 BankG). Der Anwendungsbereich des BankG umfasst unter anderem die Bewilligung zum Geschäftsbetrieb, die Geschäftstätigkeit unter Berücksichtigung eigener Mittel und der Liquidität, das Rechnungslegungsrecht, die Systemrelevanz von Banken, die Aufsicht und Prüfung und den Bankenkonkurs. Die Bankenverordnung (BankV) konkretisiert das BankG. Andere Verordnungen statuieren zusätzlich konkretisierende Bestimmungen. Dabei ist vor allem an die Eigenmittelverordnung (ERV), die Liquiditätsverordnung (LiqV), die Bankeninsolvenzverordnung-FINMA (BIV-FINMA), die Rechnungslegungsverordnung-FINMA (RelV-FINMA) und für ausländische Banken an die Auslandbankenverordnung-FINMA (ABV-FINMA) zu denken. Die ERV enthält Risikobegrenzungsvorschriften für Banken und kontoführende Wertpapierhäuser sowie Vorschriften zum Vorhandensein angemessener Eigenmittel. Der Zweck dieser Verordnung liegt somit im Gläubigerschutz und im Schutz des schweizerischen Finanzsystems. Die LiqV enthält Vorschriften zu Liquiditätsanforderungen für Banken und kontoführende Wertpapierhäuser. Die BIV-FINMA enthält konkretisierende Vorschriften zum Konkurs- und Sanierungsverfahren (Art. 28-37g BankG) und die RelV-FINMA konkretisiert die Rechnungslegungsanforderungen für Banken, Wertpapierhäusern, Finanzgruppen und -konglomerate.
Wie Sie sehen, ist das schweizerische Bankenrecht, aufgrund eines dichten Geflechts an Erlassen, ein stark reguliertes Rechtsgebiet. Unsere Anwältinnen und Anwälte für Bankenrecht in Zürich bringen eine umfassende Expertise mit sich und behalten für Sie jederzeit den Durchblick. Die interdisziplinäre Ausbildung unserer Anwältinnen und Anwälte für Bankenrecht in Zürich ermöglicht uns eine sowohl umfassende rechtliche als auch wirtschaftliche Beratung und Vertretung in allen bankenrechtlichen Angelegenheiten. Insbesondere hervorzuheben ist unsere Expertise im Compliance-Segment. Unser Angebot umfasst unter anderem Schulungen für Compliance-Angestellte von Banken und anderen Finanzdienstleistern. Dr. Dr. Fabian Teichmann, LL.M. verfügt über eine breite Palette an Abschlüssen, darunter einen Abschluss in Wirtschafts- und Finanzwissenschaften an der Universität Bocconi (Italien), einen Abschluss in Rechnungswesen und Finanzen sowie Rechtswissenschaften an der Universität St. Gallen (Schweiz) und einen Abschluss in General Management an der Harvard University (USA). Im Rahmen seiner Promotionen hat er sich mit den Thematiken der Umgehungsmöglichkeiten von Anti-Geldwäschereimassnahmen sowie der Korruptionsbekämpfung auseinandergesetzt. Unsere Anwältinnen und Anwälte für Bankenrecht in Zürich unterstützen sie gerne bei der Ausarbeitung und Implementierung einer massgeschneiderten Compliance-Strategie und stehen Ihnen auch gerne in allen anderen bankenrechtlichen Belangen sowohl beratend als auch vertretend zur Seite.