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Anwältin oder Anwalt für Wettbewerbsrecht in Zürich

Der Drang des Menschen nach dem Wirtschaften in eigenen Interessen führt oft dazu, dass Menschen, mit dem Zweck der Profitmaximierung, zu unlauteren Mitteln greifen oder sich zu kartellartigen Gemeinschaften zusammenfinden.

Anwalt für Wettbewerbsrecht Zürich

Die Konsequenz davon ist, dass man den Wettbewerb nicht sich selbst überlassen darf. An dieser Stelle muss der Gesetzgeber regulierend eingreifen. Hier wird die zentrale Rolle des Wettbewerbsrechts ersichtlich. Dieses soll nämlich sowohl für die Marktteilnehmerinnen und Markteilnehmer als auch für Konsumentinnen und Konsumenten einen fairen und effizienten Wettbewerb gewährleisten, der frei von Monopolen ist. Dabei kristallisieren sich zwei Regelungszwecke heraus. Man unterscheidet zwischen dem Lauterkeits- und dem Kartellrecht. Das Lauterkeitsrecht soll den Wettbewerb so regulieren, dass er mit fairen Mitteln geführt und dadurch in diesem die Lauterkeit und Unverfälschtheit gewährleistet wird (vgl. Art. 1 UWG). Ein Beispiel bildet die Verwendung eines Titels oder einer Berufsbezeichnung in dem Fall, dass der Titel der Person gar nicht zusteht (vgl. Art. 1 lit. c UWG). Beispielsweise handelt also eine Ärztin oder ein Arzt, die oder der nicht promoviert hat und den Titel «Dr. med.» für sich verwendet, um bei potenziellen sowie tatsächlichen Patientinnen und Patienten ein fundierteres Vertrauen zu generieren, unlauter (vgl. Art. 1 lit. c UWG). Das Kartellrecht hingegen soll den Wettbewerb in seinem Bestehen schützen, indem das Entstehen von Kartellen sowie anderweitigen Wettbewerbsbeschränkungen verhindert wird und eine freie Marktwirtschaft bestehen kann (vgl. Art. 1 KG). Ein Beispiel für eine die Einschlägigkeit des KG bildet ein sogenanntes Kartell i.S.v. Art. 5 Abs. 1 KG. Eine berühmte kartellrechtliche Angelegenheit der letzten Jahre bildet der Fall des Bündner Baukartells (vgl. www.srf.ch/news/schweiz/langjaehrige-preisabsprachen-buendner-baukartell-harte-kritik-der-puk-jedoch-keine-korruption).

Unsere Anwältinnen und Anwälte für Wettbewerbsrecht in Zürich bilden Ihre Anlaufstelle für sämtliche Angelegenheiten des Wettbewerbsrechts. Wir glänzen durch unsere Versiertheit in sowohl Vertretung als auch Beratung von nationalen sowie internationalen Unternehmen. Dabei nehmen wir präventive Dienstleistungen vor, indem wir mit Ihnen gemeinsam Compliance-Strategien ausarbeiten und Sie zu bestimmten Vorgehensweisen beraten. Gerne vertreten wir Sie ebenfalls vor der Wettbewerbskommission.

Das Ziel unserer Anwältinnen und Anwälte für Wettbewerbsrecht in Zürich besteht immer darin, die Interessen unserer Klientinnen und Klienten effektiv durchzusetzen, um bestmögliche Lösungen für Sie zu erreichen.

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